Qualifizierung für Unternehmen und Mitarbeiter Nutzen Sie staatliche Förderungen!
Der Erwerb eines LKW- oder Bus-Führerscheins kann für Unternehmen einen entscheidenden Vorteil bedeuten. Gut ausgebildete Mitarbeiter sorgen für Flexibilität und Effizienz in Ihrem Betrieb.
Die gute Nachricht: Dank der Fördermöglichkeiten durch die Agentur für Arbeit können Arbeitgeber erheblich von finanziellen Unterstützungen profitieren!
Wer kann gefördert werden?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine Förderung, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie haben mindestens drei Jahre sozialversicherungspflichtig gearbeitet. Hierbei zählen auch vorherige Arbeitsverhältnisse in anderen Unternehmen.
- Ihr Berufsabschluss liegt mindestens zwei Jahre zurück.
Umfang der Förderung
Je nach Unternehmensgröße übernimmt die Arbeitsagentur einen erheblichen Anteil der Kosten:
- Betriebe mit bis zu 49 Mitarbeitenden: Übernahme von bis zu 100% der Ausbildungskosten.
- Betriebe mit 50 bis 499 Mitarbeitenden: Übernahme von bis zu 50% der Ausbildungskosten.
Darüber hinaus gibt es Zuschüsse zum Arbeitsentgelt, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während der Ausbildung teilweise oder vollständig freigestellt werden. So lässt sich die Qualifizierungsmaßnahme optimal an den Betriebsablauf anpassen.
Bildungsgutschein Ihr Zugang zur Förderung
Die Förderung erfolgt über einen Bildungsgutschein, der bei einem zertifizierten Bildungsträger eingelöst werden kann. Wichtig: Die Förderzusage muss vor Beginn der Ausbildung erfolgen. Erst nach der Genehmigung durch die Arbeitsagentur kann der Gutschein ausgestellt und eingelöst werden.
Als zertifizierter Bildungsträger nach Qualidata erfüllt die Fahrschule Borgdorf alle gesetzlichen Anforderungen zur Annahme von Bildungsgutscheinen und bietet hochwertige Schulungen an.
Das Qualifizierungschancengesetz Ihre Grundlage zur Förderung
Die finanzielle Unterstützung erfolgt auf Basis des Qualifizierungschancengesetzes. Ziel dieses Gesetzes ist es, Unternehmen bei der Anpassungsfortbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu unterstützen. Dazu gehören unter anderem:
- Erwerb der LKW- oder Bus-Fahrerlaubnis
- Zusätzliche Qualifikationen wie Gefahrgutschulungen oder Staplerscheine
Die Weiterbildung kann flexibel organisiert werden – ob in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend. Damit passt sich die Maßnahme optimal an Ihre betriebliche Struktur an.
Antragstellung und Unterstützung
Die Beantragung der Förderung erfolgt durch den Arbeitgeber bei dem zuständigen Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur. Unsere Fahrschule Borgdorf unterstützt Sie gerne bei allen Schritten: von der Antragstellung bis hin zur erfolgreichen Absolvierung der Ausbildung.
Jetzt profitieren!
Sie möchten mehr über die Fördermöglichkeiten erfahren? Kontaktieren Sie uns noch heute – wir beraten Sie umfassend und begleiten Sie auf dem Weg zur erfolgreichen Qualifizierung Ihrer Mitarbeiter!
Kontakt:
- Telefon: 0800 4 5555 20
- E-Mail: info∂fahrschule-borgdorf.de
Machen Sie Ihr Unternehmen fit für die Zukunft – mit qualifizierten Fahrerinnen und Fahrern!
Was kann gefördert werden?
- Erwerb der Fahrerlaubnis C1, C, C1E, CE
- Erwerb der Fahrerlaubnis D und DE
- Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation (140 Unterrichteinheiten)
- Besuch der Berufskraftfahrerweiterbildung
- Gefahrgutfahrer Ausbildung
- Ausbildung von Staplerfahrern