Beschleunigte Grundqualifikation erhalten
in Langenberg, Bokel und Rheda-Wiedenbrück
Die beschleunigte Grundqualifikation ist für alle gewerblichen Bus- und Lkw-Fahrer verpflichtend – auch für Aushilfsfahrer. Sie bildet die Grundlage für sicheres und professionelles Fahren im gewerblichen Güter- und Personenverkehr. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, ein effizientes Fahrverhalten zu fördern und europaweit einheitliche Standards zu schaffen. Wer hingegen ausschließlich privat oder ehrenamtlich fährt, ist von dieser Pflicht ausgenommen. Die Fahrschule Borgdorf unterstützt dich kompetent auf dem Weg zur gesetzlich geforderten Qualifikation.
So einfach erhältst du deine Grundqualifikation!
Die beschleunigte Grundqualifikation bietet eine effiziente Möglichkeit, schneller in den Beruf des Berufskraftfahrers oder der Berufskraftfahrerin einzusteigen und gewerblich im Güter- oder Personentransport tätig zu werden. Für die Teilnahme ist der Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse nicht erforderlich, kann jedoch in der praktischen Umsetzung von Vorteil sein.
Schulungsdauer: Sie wird durch die Teilnahme an einer speziellen Schulung mit einem Umfang von 140 Unterrichtsstunden à 60 Minuten erworben.
Prüfung: Im Anschluss an die Schulung ist eine 90-minütige theoretische Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) erfolgreich zu bestehen.
Teilnahmepflicht: Die Teilnahme am Unterricht ist verpflichtend, ein Fernbleiben ist nicht vorgesehen und kann zur Nichtzulassung zur Prüfung führen.
Häufige Fragen zur Berufskraftfahrer-Qualifikation beantwortet
Was ist die Grundqualifikation und warum ist sie erforderlich?
Die Grundqualifikation ist gesetzlich vorgeschrieben und besteht aus einer theoretischen und praktischen Prüfung bei der IHK. Sie ist notwendig, um gewerblich Lkw oder Bus fahren zu dürfen.
Wie kann ich die Grundqualifikation erwerben?
Sie kann durch eine Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer, eine Weiterbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder durch die beschleunigte Grundqualifikation erlangt werden.
Muss ich meine Qualifikation regelmäßig auffrischen?
Ja, gewerbliche Fahrer müssen alle 5 Jahre eine verpflichtende Weiterbildung absolvieren.
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